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 Parcourregeln


1) Der Parcour darf nur von Berechtigten benutzt werden.
Nichtmitglieder dürfen den Parcour grundsätzlich nur in Begleitung eines erfahrenen Mitgliedes nutzen.

2) Jeder Schütze haftet persönlich für verursachte Schäden oder Verletzungen. Jeder Schütze ist für jeden abgeschlossenen Pfeil selbst verantwortlich. Der Verein selbst trägt keine, wie immer geartete, Haftung.

3) Es ist verboten, einen Bogen mit aufgelegtem Pfeil auf dem Parcourgelände ins Freie zu spannen oder gar abzuschießen. Es darf nur auf die vom Verein aufgestellten Zielscheiben und 3D-Zielen geschossen werden.

4) Der Schütze hat beim Abschuss größte Aufmerksamkeit darauf zu legen, dass das Schussfeld (auf Sicht) vor und hinter der Zielscheibe frei ist. Bei geringstem Verdacht hat er den Abschuss zu unterbrechen.

5) Markierte Wege dürfen nicht verlassen und Absperrungen nicht ignoriert werden. Der Abschuss darf nur von den markierten Abschusspflöcken erfolgen. Anderwärtige "Schuss Varianten" sind ausdrücklich verboten. Beim Suchen verschossener Pfeile ist darauf zu achten, dass nachfolgende Schützen gewarnt werden.

6) Es dürfen ausschliesslich Holzpfeile verwendet werden

7) Kinder und Jugendliche Schützen dürfen nur in Begleitung mit einer Person über 18 Jahren den Parcour begehen.

8) Es ist verboten, selbstständig die Tierscheiben oder die Abschusspflöcke zu verändern.

9) Der Parcour ist sauber zu halten, Abfälle sind beim Vereinshaus zu entsorgen.


Der Vorstand